UNSERE STIFTUNGSSATZUNG (Auszug)

§1
Name, Sitz und Rechtsform

Die Stiftung führt den Namen Mirja-Sachs-Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.

§2
Zweck

(1)
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kindern, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2)
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  1. unmittelbare finanzielle Zuwendungen an hilfsbedürftige Kinder,
  2. unmittelbare, finanzielle Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder eine geeignete Behörde des öffentlichen Rechts im Sinne der weiteren, im Absatz 1 genannten Stiftungszwecke, z.B. durch- die Förderung zum Bau von Schulen, Kindergärten, Waisenhäusern und ähnlichen Berufsbildungsstätten aller Art,
    – die Förderung der Ausbildung von Lehrkräften, fachlichen Unterstützungskräften, Betreuern u.ä. vor Ort
    – die Förderung zur Verbesserung der Infrastruktur und Erschließung (z.B. durch Solarenergie, sanitäre Einrichtungen, Ver- und
    Entsorgung u.ä.) von Einrichtungen in Entwicklungshilfeländern, die in Verbindung mit den in den Absätzen 1 und 2 genannten
    Stiftungszwecken stehen (Schulen, Kindergärten, Waisenhäuser etc.)
  3. Die Stiftungszwecke sollen vorwiegend in Schwellenländern und der „dritten Welt“, jedoch auch im Rahmen geeigneter Projekte in Europa verwirklicht werden.
    Sofern die Stiftung nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck nach Absätzen 1 und 2 fördern.

Satzung Mirja Sachs Stiftung Nov 2015